GEZ

23. Juli 2009 von meinungsbilder

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten obliegt eine wichtige Aufgabe. Sie ist dafür zuständig die Gebühren der Rundfunkteilnehmer einzuziehen und weiter zuleiten an z.B. ARD oder ZDF. Die monatliche Grundgebühr liegt bei 5,76 Euro und zusätzlich für ein Fernsehgerät 12,22 Euro. Macht in fast allen Fällen 17,98 Euro pro Haushalt. Allein 2007 betrug das Aufkommen an Gebühren ca. 7,3 Mrd. Euro. Dieses Geld wird dafür verwendet um der Bevölkerung eine mediale Grundversorgung anbieten zu können. Unabhängige Berichterstattung, qualitativ hochwertige Inhalte und die Einhaltung strengerer Medienrichtlinien zeichnen diese aus.

Aber warum wird dieses riesige bürokratische Monster benutzt um die Gelder einzusammeln? Da sowieso 98 % der Bevölkerung einen Fernseher hat, könnte man diese Organisation doch auch abschaffen und dafür ein wenig höhere Steuern erheben, also die Rundfunkanstalten direkt aus dem Staatshaushalt finanzieren. Und alle Leute die kein Rundfunkgerät besitzen oder unter normalen Umständen von den Gebühren befreit wären (z.B.Arbeitlose), können diese fiktive Gebühr dann beim Finanzamt oder bei der Arbeitsagentur gelten machen. Wobei zu überlegen ist diese Ausnahmeregelung nicht anzuwenden, da es sich bei der Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um eine Aufgabe des Staates im Rahmen seiner Daseinsvorsorge handelt. Es kann ja auch niemand Geld zurückfordern, weil er die öffentlichen Straßen nicht befährt.

Die Vorteile der Abschaffung der GEZ liegen auf der Hand. Es könnten jedes Jahr gut 160 Millionen Euro gespart werden, denn ca. 2 % der Gebühren werden ausschließlich für die GEZ verwendet. Niemand müsste sich mehr mit der An- oder Abmeldung beschäftigen, ganz viel lästige Bürokratie würde verschwinden. Eine riesige Datenbank über Millionen deutscher Haushalte würde abgeschafft. Je weniger Daten gesammelt werden desto besser. Einwohnermeldeämter müssten nicht mehr die An- und Ummeldungen an die GEZ übermitteln. Rundfunkbeauftragte würden uns nicht mehr lästige Besuche abstatten, denn „Schwarzseher“ gäbe es in diesem Modell nicht mehr.

Gruss Matti

Untersuchungsausschuss

16. Juli 2009 von meinungsbilder

Ein Untersuchungsaussschuss(UA) auf Bundes- oder Landesebene ist ein speziell gebildeter Ausschuss, mit der Aufgabe die Arbeit der Exekutive (Regierung) zu untersuchen. Dieses Gremium wird meist von der Opposition auf Grund von vermuteten Missständen beantragt und dient ihr als „schärfste Waffe“ zur Kontrolle der Regierung. Momentane Untersuchungsausschüsse befassen sich beispielsweise mit den BND Agenten während des Irakkrieges mit Hinblick auf die Aussage der damaligen Rot/Grünen Regierung, dass man sich nicht am Krieg beteilige oder mit den Vorkommnissen um die HRE insbesondere ab wann die zuständigen Stellen Informationen über die Pleite hatten. Da die Regierungsparteien in den meisten Fällen kein gesteigertes Interesse an einer Aufklärung von Missständen haben, ist die Trägheit des Gremiums nicht verwunderlich. Die Bundestagsabgeordneten, welche der gleichen Partei angehören wie der betreffende Fachminister neigen natürlich dazu dessen Arbeit in einem positiven Licht zu sehen. Unabhängig sind sie aber ganz sicher nicht. Dazu kommt, dass die Abgeordneten der Opposition immer die Minderheit stellen und dadurch in fast allen Belangen überstimmt werden können, wie im UA für den Irakkrieg der 8 Mitglieder der Regierungsparteien und nur 3 der Opposition beinhaltet. Weiterhin ist auch zweifelhaft, ob für eine unabhängige, effektive und zügige Durchführung des Verfahrens es sinnvoll ist, dass der Vorsitzende stets von der stärksten Fraktion (Regierung) geführt wird. Das Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) sollte meiner Meinung dahingehend geändert werden, dass der Vorsitzende und der stelv. Vorsitzende stets von der Opposition kommen müssen. Gleichzeitig sollten entgegen der üblichen Praxis im UA alle Fraktionen in gleicher Stärke vertreten sein. Diese Maßnahmen würden sicher dazu führen, dass die Untersuchungsausschüsse schneller, unabhängiger und mehr Informationen über die Missstände in der Regierung zu Tage fördern würden und nicht wie im aktuellen UA zur HRE sich auf Grund des Diskontinuitätsprinzips mit Ende der Legislaturperiode sowie erledigt haben.

Gruss Matti

Bewertungsfunktion für Artikel

14. Juli 2009 von meinungsbilder

Liebe Leser,

seit heute gibt es auch eine Bewertungsfunkltion für die Artikel.

Ich freue mich über jede Bewertung, auch für ältere Artikel.

Gruss Matti

Too Big to Fail

13. Juli 2009 von meinungsbilder

Das Schlagwort „Too Big to Fail“ (zu groß um zu scheitern) bezeichnet eine wirtschaftspolitische Strategie nachder einem großen Kreditinstitut oder einem wichtigen Staat um jeden Preis geholfen werden muss, um größeren wirtschaftlichen Schaden von der (Welt-)Volkswirtschaft abzuwenden. Umgemünzt auf die aktuelle Finanzkrise beteutet dies, dass die Gläubiger größere Verluste erleiden, sollte derjenige der „Too Big to Fail“ ist insolvent werden. Wenn diese Verluste zu groß sind, kann es den Gläubigern passieren, dass sie selber Insolvenz anmelden müssen. Man spricht vom sog. Dominoeffekt. Forderungen der Gläubiger gibt es in vielen Formen z.B. Kredite von Banken, Bürgschaften von Staaten oder Spareinlagen von Bürgern.

In Deutschland wird gern der Begriff „systemrelevant“ genutzt für Kreditinstitute, die unter keinen Umständen Pleite gehen dürfen. Deshalb hat man z.B. die IKB oder die Hypo Real Estate mit Krediten und Bürgeschaften gestützt. Allein Deutschland hat mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) einen aus Bürgschaften, Darlehen und direkten Beteiligungen bestehenden 500 Mrd. Euro Rettungsschirm aufgespannt. Finanziert wird dieses Stützungspaket durch neue Schulden. Man fragt sich natürlich, ob diese für andere Dinge (Bildung, Infrastruktur) nicht sinnvoller und nachhaltiger wären. Für mich ist aber eine ganz andere Frage entscheidend: „Wie erreicht man es, dass keine Bank mehr zu groß um zu scheitern ist?“

Dazu müsste man die negativen Folgen einer Bankenpleite minimieren. Folgen als solche sind, dass die Gläubiger einer Bank ihre gewährten Kredite nicht zurückbezahlt bekommen, die Ansprüche aus Wertpapiergeschäften nicht bedient werden können, staatliche oder private Bürgschaften für Ausfälle greifen und Bürger ihre Spareinlagen (z.B. auf dem Girokonto) verlieren. In einem ersten Schritt müsste dem Staat und seinen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kreise, Gemeinde) verboten werden Geschäfte mit privaten Kreditinstituten einzugehen aus denen sich Kosten für den Steuerzahler ergeben können, wenn das Kreditinstitut insolvent wird. In einem zweiten Schritt mit entsprechender Übergangsfrist wird allen Privatpersonen, ob Bürger oder Unternehmen vermittelt, dass für ihre Einlagen im Notfall nicht mehr der Staat haftet, sie aber jederzeit zu einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut wechseln können (für das der Staat bürgt). Drittens müsste allen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten analog zu Schritt 1 Geschäfte mit privaten Kreditinstituten untersagt werden. Weiterhin muss ihnen verboten werden zu spekulative Wertpapiergeschäfte zu tätigen.

Nach diesem Model gäbe es 2 Bereiche in der Bankenwelt. Den öffentlich-rechtlichen Bereich, wo alle Einlagen abgesichert sind durch den Staat und den privaten Bereich, der nur teilweise gesichert ist. Beide Bereiche könnten dann getrennt von einander wirtschaften. Und jeder könnte dann für sich entscheiden ob er lieber etwas mehr Rendite und dementsprechend mehr Risiko oder mehr Sicherheit mit entsprechend weniger Rendite möchte.

Die Vorteil dieser Reform liegen auf der Hand. Es müssten keine Milliarden neuer Schulden gemacht werden, um teilweise marode Kreditinstitute ohne Geschäftsmodel zu stützen. Das gesparte Geld kann für sinnvollere Dinge ausgegeben werden. Manager würden solider wirtschaften und nicht länger unseren ganzen Wohlstand auf’s Spiel setzen in der Gewissheit, dass im Zweifel der Steuerzahler für sie gerade steht. Und schließlich macht es auch ordnungspolitisch Sinn so wenig staatliche Eingriffe in die Wirtschaft zu haben wie möglich, denn mit jeder Hilfe wird eine Wettbewerbsverzerrung geschaffen. Durch die Stärkung einer Bank, welche schlecht gewirtschaft hat und zu hohe Risiken eingegangen ist, schwächt und bestraft man die anderen Banken, welche solide wirtschaften. Und indirekt bezahlen die gesunden Institute durch Steuern die „kranken“ Banken. Weiterhin würde durch einen Wegfall von Unterstützungsmaßnahmen der Konflikt entschärft, dass einzelnden Unternehmen mit einer häufig starken Lobby geholfen wird und vielen anderen nicht. Diese fragen natürlich berechtigterweise: „Warum wird denen, aber nicht mir geholfen?’“

Gruss Matti

Gemeinschaftsdienst

7. Juli 2009 von meinungsbilder

Das Arbeitslosengeld 2, Hartz 4, bekommen alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, welche nicht (mehr) die Bedingungen für ALG 1 erfüllen. Die Kosten der Unterkunft werden übernommen und der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt momentan 351 Euro. Ob dieser Satz zu hoch oder niedrig ist, sei dahin gestellt. Problematisch sehe ich eher, dass man Geld bekommt ohne dafür der Gemeinschaft etwas zurück zugeben. Wenn der Arbeitslose eine Weiterbildung macht oder ein Bewerbertraining absolviert um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, dann soll er ruhig Geld bekommen. Aber es kann nicht angehen, dass man Geld für’s zu Hause auf der Couch rumhocken bekommt. Es macht volkswirtschaftlich keinen Sinn, wenn man Menschen hat, deren Arbeitskraft vergeudet wird. Wir fordern Wohlstand für alle Schichten unser Gesellschaft, unterlassen es aber gleichzeitig Humankapital zu akquirieren. Welcher Sinn besteht darin, dass jemand nicht arbeitet und dafür Geld bekommt? Jede verrichtete Arbeit, egal welcher Art nützt indirekt auch immer dem Wohlstand unserer Gesellschaft.

Deshalb bin ich dafür das Arbeitslosengeld 2 grundlegend umzugestalten. Alle Bezieher, die sich nicht in einer Wiedereingliederungsmaßnahme befinden, sollten verpflichtet werden einer vom Staat bereitgestellten Arbeit nachzugehen. Ich nenne sie einmal Gemeinschaftsdienst. Keine Arbeit im klassischen Sinne, sondern zusätzliche Arbeit für die normalerweise kein Geld da ist. Es muss in diesem Zusammenhang natürlich streng darauf geachtet werden und entsprechend bestraft, dass dieser Gemeinschaftsdienst nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsplätze genutzt wird, wie es z.B. bei 1-Euro Jobbern passiert. 40 Stunden in der Woche sollte dieser Dienst dauern. Gewertet werden können alle möglichen Dinge, wie z.B. ehrenamtliches Engagement, politische Mitarbeit in einer Partei oder frei, aber auch „Haken gehen im Park“. Halt alle Dinge, die unseren Wohlstand erhöhen, der Gesellschaft nützlich sind.

Wer sich verweigert diesen Dienst anzutreten, darf auch keine Leistungen vom Staat mehr erhalten. Hart aber gerecht. Wer sich nicht verweigert, aber seinen Dienst so schlecht ausübt, dass er mehr schadet als nutzt oder aber immer zuspät kommt, krank feiert und dergleichen, dem sollten Sanktionen in der Art auferlegt werden, dass er ausschließlich die für seine Lebenserhaltung notwendigen Mittel bekommt, sprich Lebensmittelkarten, vllt. noch eine Unterkunft in einem gesonderten Haus mit anderen Arbeitslosen zusammen, aber ansonsten keine Leistungen. Diese Sanktionen müssen dann aber sofort beendet werden, wenn der Gemeinschaftsdienst wieder ordentlich abgeleistet wird.

Die Einführung eines Gemeinschaftsdienstes hätte sehr viele Vorteile. Jede Arbeitskraft würde genutzt werde und kein Humankapital wird mehr verschwendet. Die Arbeitslosen hätten einen höheren Anreiz eine reguläre Arbeit aufzunehmen. Denn wenn ich sowieso 40 Stunden arbeite, dann lohnt es sich für mich eher eine Arbeit zu suchen, die mir mehr als die staatlichen Leistungen bringt. Durch diesen Anreiz würde die Arbeitslosigkeit allgemein fallen. Viele gemeinnützige Organisationen hätten mehr Personal um ihre Aufgaben zu erfüllen (Menschen in Not helfen und dergleichen). Es müsste sich auch niemand mehr dafür schämen Hartz 4 zu bekommen, denn man erbringt ja eine Gegenleistung dafür und es kann auch niemand mehr auf die „faulen Arbeitslosen“ schimpfen die den ganzen Tag vorm Fernseher hocken und Bier trinken. Weiterhin würde dieser Dienst helfen einen geregelten Alltag zu haben. Niemand wäre mehr allein, jeder wäre sozial eingebunden und das Phänomen, dass sich Langzeitarbeitslose mit ihrer Situation abfinden und total von der Arbeit entfremdet werden, würde effektiv bekämpft. Auch bekommen die Kinder von Arbeitslosen einen „ordentlichen regelten“ Alltag vorgelebt und würden weniger den Zustand der Arbeitslosigkeit als normal betrachten.

Gruss Matti

Arzneimittelpreise

29. Juni 2009 von meinungsbilder

In Deutschland können Pharmaunternehmen als Hersteller von Arzneimitteln ein neues Produkt ohne Preiskontrolle durch die Behörden auf den Markt bringen. Das führt dazu, dass im europäischen Vergleich Deutschland mit an der Spitze der Medikamentenpreise liegt. Unterschiede von bis zu 70 % zum günstigsten EU-Land sind dabei zu beobachten. Beispielsweise das Medikament Betaferon vom Hersteller Bayer, welches zur Behandlung von Multiple Sklerose eingesetzt wird, kostet bei einer Anwendung von 3 Monaten 4200 Euro. In Italien kostet das gleiche Medikament für den gleichen Zeitraum nur 2450, ein Unterschied von über 70 %.  Laut einer Untersuchung der KKH-Allianz, welche die Preise der 30 umsatzstärksten Medikamente in Deutschland mit denen in anderen europäischen Ländern verglich, könnte allein bei den gesetzlichen Krankenkassen 1 Milliarde Euro eingespart werden, wenn diese Medikamente zum Preis des günstigsten Nachbarlandes verkauft werden würden. Die Einsparungen für alle Medikamente kann man sich leicht vorstellen. Deshalb sollte die Politik sich endlich frei machen von der dreisten Pharmalobby und ein Gesetz verabschieden, welches den Preis eines neuen Medikaments deckelt. Dieses könnte so ausgestaltet sein, dass der Preis nur maximal 10 % über dem günstigsten EU-Land liegen darf. Durch die vielen eingesparten Milliarden könnte unser Gesundheitssystem entlastet und die Beitragszahler vor immer neuen finanziellen Zumutungen bewahrt werden. Auf die Moral von Pharmaunternehmen, welche Menschen aus purem Profitinteresse überhöhte Medikamente verkaufen und damit billigend deren Schädigung in Kauf nehmen, wenn sie es sich nicht leisten können, kann man lange hoffen.

Gruss Matti

Familienwahlrecht

24. Juni 2009 von meinungsbilder

In Deutschland werden bei der kommenden Bundestagswahl ca. 62,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Das heißt ausschließlich 75 % der Bevölkerung unseres Landes sind legitimiert über die gesamte Politik und die Geschicke unseres Landes, unserer Gesellschaft zu entscheiden. Die Meinung der restlichen 25 % spielt keine Rolle für Parteien bzw. die gewählten Volksvertreter, da sie keine Wahlstimme haben und für sie faktisch nutzlos sind. Ein Großteil dieser 25 % bilden die 13,8 Mio. minderjährigen Kinder in unserem Land (die Kinder von nicht deutschen Staatsangehörigen(welche keine Stimme haben) müssen natürlich herausgerechnet werden). Diese Kinder sind es zwar auf die die jetzigen Generationen ihre Hoffnungen für die Zukunft bauen, aber keinerlei Mitbestimmungsrecht über diese Zukunft haben. Sie dürfen zwar für die sozialen Sicherungssysteme (allen voran der Rentenversicherung) aufkommen und arbeiten, aber entscheiden wie das Geld für ihre Bildung ausgegeben wird dürfen sie nicht. Obwohl nur durch diese Bildung sie in die Lage versetzt werden den Wohlstand der Rentnergeration mit zu erwirtschaften. Ähnlich sieht es bei den Schulden der öffentlichen Haushalte aus. Für die Zinsen und Zinseszinsen dürfen sie später aufkommen, aber entscheiden wie das Geld heute verwendet wird dürfen sie nicht. Aber es sind nicht nur finanzielle Lasten, auch Lasten die durch die Nichtbekämpfung des Klimawandels oder den demografischen Wandel entstehen müssen nicht die jetzige Generation tragen, sondern die Folgenden. Weiterhin entspricht es nicht meinem demokratischen Verständniss, dass eine Mehrheit von 75 % bedingungslos über die Rechte und Pflichten der anderen 25 % entscheidet. Laut Gundgesetz §38 Absatz 1 sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Vertreter des ganzen Volkes und nicht nur 75 %.

Deshalb möchte ich, dass pro Kind einem Elternteil eine zusätzliche Stimme gegeben wird. Bei Uneinigkeit über die Ausübung verfällt diese Stimme. Dadurch wird es möglich, dass Eltern ein etwas größeres Gewicht in der Politik haben. Sie sind natürlich frei in ihrer Entscheidung, werden diese zusätzliche „Macht“ aber sehr wahrscheinlich auch im Sinne ihrer Kinder und einer nachhaltigen Politik nutzen.

Weiterhin kann diese Maßenahme auch als Anreiz gesehen werden mehr Kinder zu bekommen, was unsere Gesellschaft dringend benötigt um dem demografischen Wandel entgegen zu wirken.

Gruss Matti

allgemeine Wehrpflicht

21. Juni 2009 von meinungsbilder

Artikel 12a des Grundgesetzes legt fest:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Aber warum eigentlich nur Männer? Steht nicht im gleichen Grungesetz, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und niemand wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden darf? Warum fordern wir Gleichberechtigung in der Kindererziehung, bei den Löhnen oder bei Arbeitsplätzen aber nicht bei der Wehrpflicht? Warum werden hier an prominenter Stelle im Grungesetz Männer benachteiligt und Frauen bevorzugt?

Männer entstehen dadurch unzählige Benachteiligungen:
- späterer Studienbeginn
- teilweises Unterbrechen des Studiums
- späteres Verdienen von Geld
- die letzten 9 Monate ihres regulären Gehaltes in ihrem Leben entgehen ihnen, welches meist am höchsten liegt
- 9 Monate raus aus dem Job, schwieriger Wiedereinstieg
- Trennung von Familie, Freunden, Freundin bei weit entfernter Stationierung
usw.

Es widerspricht meinem natürlichen Instinkt nach Gerechtigkeit, dass eine Bevölkerungsgruppe verpflichtet wird und die andere nicht. Frauen werden zwar immer noch in vielen Bereichen benachteiligt, aber nicht durch ein Gesetz geschweige denn im Grundgesetz, welches eigentlich eine Quelle von Gerechtigkeit, Freiheit, Menschenwürde und dergleichen sein sollte. Deshalb rege ich an diesen Artikel zu ändern und Frauen miteinzubeziehen, wie z.B. in Israel üblich.

Gruss Matti

Organspenden

18. Juni 2009 von meinungsbilder

Jedes Jahr sterben in Deutschland ungefähr 1000 Menschen, weil ihnen nicht rechtzeitig ein Organ gespendet wird. Weitere 12000 stehen seit mehreren Jahren auf der Warteliste für Niere, Leber oder Herz und müssen sich mit der Ungewissheit quälen auch sterben zu müssen, weil nicht ausreichend Totspenden stattfinden. Nur 17 % der Bevölkerung hat mit einem Organspendeausweis schon vor ihrem Tot der Entnahme von Organen zugestimmt. Dabei wäre es so einfach mehr Organspender zu haben. Man müsste nur eine allgemeine Widerspruchslösung einführen. Das wäre so geregelt, dass automatisch alle gestorbenen Menschen zur Organspende zur Verfügung stehen, wenn sie keine anders lautende Erklärung zu Lebzeiten verfasst haben oder ein naher Angehöriger die Entnahme verweigert. Denn ein großes Problem ist, dass viele Menschen gar nicht wirklich informiert sind über Organspenden oder sich nicht die Mühe machen wollen einen entsprechenden Ausweis auszufüllen und immer bei sich zu tragen. Mit einer automatischen Organspende beim Tod würde diese Hürde entfallen. Und alle Menschen die aus ethischen oder religiösen Gründen nicht spenden möchten, können einen entsprechen Widerspruchsausweis bei sich tragen. Durch diese Maßnahme können nicht nur viele Menschenleben gerettet werden, sondern auch der illegale Organhandel reduziert werden. Wenn ein größeres Angebot an Organen besteht sinkt der Schwarzmarktpreis  und es lohnt sich nicht mehr für Kriminelle. Weiterhin würde durch eine größere Auswahl ein viel passgenaueres und damit für den Empfänger verträglicheres Organ gefunden, welches seine Lebensqualität deutlich erhöht.

Gruss Matti